VERKEHR
Verkehrsmaßnahmen
Sperrungen und andere Verkehrsmaßnahmen sind mind. 3 Wochen im Voraus zu beantragen unter Angabe einer Begründung, warum die Maßnahme (Intervallsperrung, Vollsperrungen, Abtrassierungen, o.ä.) erforderlich ist. Außerdem sind der örtliche und zeitliche Umfang der Verkehrsmaßnahmen anzugeben. Zu jedem Antrag mit Verkehrsmaßnahmen ist ein Verkehrszeichenplan einer Fachfirma hinzuzufügen. Die Maßnahmen können nur genehmigt werden, wenn sie das Gesamtverkehrskonzept nicht zu stark beeinträchtigen.
Haltverbote
Anträge für Haltverbote sind gesondert zu stellen. Hierbei ist die Rechtswirksamkeit für die Aufstellung der Schilder zu beachten. Haltverbotsschilder müssen 3 Werktage vorher gestellt sein (der Tag des Aufstellens und der Tag der Gültigkeit werden hierbei nicht berechnet). Im Antrag muss angegeben werden, für wie viele und welche Fahrzeuge die Haltverbotszone eingerichtet werden soll. Eine Genehmigung kann nur für notwendige Produktionsfahrzeuge und nicht zur Bildfreihaltung erteilt werden, und auch nicht für Komparsen oder Privatfahrzeuge.
Beschilderung
Die Straßenverkehrsbehördliche Beschilderung muss vom Antragsteller gestellt werden. Dies erfolgt über eine der nachstehenden Fachfirmen: