ARBEITSRECHTLICHE HINWEISE
In Deutschland regelt das deutsche Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Da in der Regel die an einer Produktion beteiligten Filmschaffenden lediglich für die Dauer der Produktion verpflichtet werden, gibt es über das in Deutschland geltende Arbeitsrecht hinaus etliche Gesetze und Verordnungen, die auch von ausländischen Produktionsunternehmen beachtet werden sollten. Bitte nehmen Sie bei Bedarf entsprechende Rechts-/Steuerberatung in Anspruch.
Produktion mit deutschen Filmschaffenden
Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (conexx.av)
Kontakt zum zuständigen Regierungspräsidium:
Regierungspräsidium DarmstadtAbteilung für Arbeit und Umwelt FrankfurtGutleutstrasse 11460327 FrankfurtT: + 49 69 20 714 0F: + 49 69 27 14 59 51www.rp-darmstadt.deProduktion mit Filmschaffenden aus dem Ausland
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Aufenthaltstitel
Für Aufenthaltstitel wenden Sie sich bei Rückfragen und Anträgen in Frankfurt am Main bitte an:
und überregional:
Auswärtiges AmtT: + 49 30 18 17 0 (24-Stunden-Service)F: + 49 30 18 17 3402www.auswaertiges-amt.deArbeitsgenehmigungen
Für Arbeitsgenehmigungen wenden Sie sich bei Rückfragen und Anträgen in Frankfurt am Main an die für Filmcrews zuständige Behörde:
für Künstler ist überregional die Bundesagentur für Arbeit in Bonn zuständig:
Bundesagentur für ArbeitZentrale Auslands- und FachvermitlungT. + 49 228 713 1316E-Mail: zav.amz-kuenstler@arbeitsagentur.dewww.arbeitsagentur.dewww.zav.de AusländerbehördeOrdnungsamtRebstöckerstrasse 460326 Frankfurt am MainT: +49 69 212 42485F: 49 69 212 422216E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-frankfurt.deArbeiten mit Kindern und Jugendlichen
Für das Arbeiten mit Kindern bestehen in Deutschland sehr strenge Gesetze. Grundsätzlich muss hierfür eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Behörden eingeholt werden.
Rückfragen und Anträge richten in Frankfurt ansässige Produktionsunternehmen an die nachfolgende Anschrift:
Regierungspräsidium DarmstadtAbteilung für Arbeit und Umwelt FrankfurtGutleutstrasse 11460327 FrankfurtT: + 49 69 20 714 0F: + 49 69 27 14 59 51www.rp-darmstadt.deArbeiten mit Tieren
Dreharbeiten mit Tieren sind in Deutschland genehmigungspflichtig. Für die Genehmigungen ist in Frankfurt der Amtsärztliche Tierdienst zuständig. Am Drehort muss zudem ein behördlich anerkannter Sachverständiger sein.
Stadt Frankfurt am MainAmtstierärztlicher Dienst, Veterinärangelegenheiten, OrdnungsamtT: + 49 69 212 47099T: +49 69 212 47027Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
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